Aldi Dubai Schokolade Eis Herkunft und Informationen

Dubai-Schokolade - oft beschrieben als Schokolade mit Pistaziencreme und knusprigen Teigfäden (Kadaifi) - erlebte 2024/2025 einen viralen Hype in sozialen Medien und Einzug in Supermärkte und Discounter. Kaum etwas spaltet die Meinungen so sehr wie Dubai-Schokolade; einerseits die Begeisterung in den Netzwerken, andererseits juristische Auseinandersetzungen, Verbraucherschutzfragen und Qualitätsbedenken.

Was ist „Dubai-Schokolade“?

Dubai-Schokolade ist Schokolade, die mit Pistaziencreme und Kadaifi gefüllt ist. Als Schokolade wird meist Vollmilchschokolade verwendet, alternativ Bitterschokolade. Die Füllung besteht aus geröstetem und gehacktem Kadaifi („Engelshaar“), gehackten Pistazien bzw. weiteren Zutaten. „Can’t Get Knafeh of It“ wurde 2021 von Sarah Hamouda, der Gründerin von Fix Dessert Chocolatier, in Dubai entwickelt. Die 38-Jährige, die seit neun Jahren in Dubai lebt, gründete ihre Schokoladen-Marke 2021. Inspiriert von ihren Heißhungerattacken während der Schwangerschaft, wollte die britisch-ägyptische Unternehmerin mehr schaffen als nur eine „typische“ Schokolade. „Wir investieren viel Zeit und Mühe und stecken eine Menge Liebe in unsere Tafeln“, sagt Sarah Hamouda, die Erschafferin der Dubai-Schokolade.

Dubai Schokolade Tafel mit Pistazien und Kadaifi

Preis, Verfügbarkeit und Hype

Die mit Pistaziencreme und knusprigen Teigfäden gefüllte Schokolade kostet vielerorts mittlerweile 15 Euro pro Tafel - limitierte Sonderauflagen sogar noch mehr. Das führte zu langen Schlangen vor Filialen in Hamburg, Berlin oder Stuttgart, als z. B. der Schokoladen-Hersteller Lindt deutschlandweit mit dem Verkauf der limitierten Dubai-Schokolade lockte. Im Herbst 2024 sprangen Supermärkte und Discounter auf den Trend auf; ab dem 16. Dezember 2024 war die sogenannte „Dubai-Schokolade“ nun auch bei Aldi Süd erhältlich - das gab das Social-Media-Team des Discounters auf der Instagram-Seite bekannt und erntete damit nicht nur Lob, sondern auch Kritik und einen Diss eines Konkurrenten.

Herkunft und Markenrechtliche Streitfragen

Die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ führte zu umfangreichen juristischen Auseinandersetzungen. Das Landgericht Köln und später das Oberlandesgericht Köln beschäftigten sich mit der Frage, ob „Dubai‑Schokolade“ als geografische Herkunftsangabe zu verstehen ist oder sich bereits zu einer Gattungsbezeichnung gewandelt hat.

  • Das OLG Köln hält die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ bei dem Alyan-Produkt für irreführend. Dubai-Schokolade muss aus Dubai kommen. Das hat das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz entschieden und zwei Importeuren des einstigen Trendprodukts recht gegeben.
  • In mehreren vorangegangenen Verfahren hatte das Landgericht Köln gegenüber dem Discounter Aldi Süd bereits ähnlich geurteilt (u. a. LG Köln 20.12.2024, Az. 33 O 513/24 und 06.01.2025, Az. 33 O 525/24): Der Name „Dubai-Schokolade“ oder „Dubai Chocolate“ könne als geografische Herkunftsangabe aufgefasst werden.
  • Das Landgericht Frankfurt hatte zuvor eine andere Auffassung vertreten: die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Zusatz „Dubai“ mittlerweile ein sogenannter Gattungsbegriff sei (Az. 2-06 O 18/25). Das OLG Köln hat die Entscheidung aus Frankfurt nun entkräftigt und in seinen jüngsten Urteilen sehr deutlich gemacht: Wird das betreffende Produkt weder in Dubai hergestellt noch dort wesentlich veredelt, führt die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ zur Irreführung (nach § 127 Abs. 1 MarkenG).

Verpackungselemente wie die Skyline von Dubai oder englische Claims verstärken laut Gericht diese Fehlvorstellung. Daran ändern auch Hinweise wie „Product of Türkiye“ nichts. Schon wenn 15 bis 20 Prozent der Verbraucher mit dem Begriff „Dubai-Schokolade“ eine konkrete geografische Herkunft verbinden, bleibe der Schutz der Herkunftsbezeichnung bestehen. Diese Schwelle sahen die Richter nicht als unterschritten an. Alle Urteile aus den betreffenden Verfahren gelten künftig für gleichartige Fälle als richtungsweisend und bindend, bis ein Hauptsacheverfahren anderes ergibt.

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Folgen für Hersteller und Händler

Für Schokoladenhersteller und -händler bedeutet das: Wollen sie weiterhin mit dem Label „Dubai“ werben, müssen sie das Produkt in Dubai fertigen lassen, die Ware mit einem klaren, gut sichtbaren Herkunftshinweis versehen und die Lieferkette dokumentieren. Ansonsten gilt es, rasch auf Bezeichnungen wie „Dubai Style“ oder gänzlich neue Marken auszuweichen und sämtliche visuelle Dubai‑Anspielungen zu entfernen. Ohne solche Maßnahmen drohen einstweilige Verfügungen, Rückruf‑ und Abmahnkosten sowie Ordnungsgelder. Es empfiehlt sich daher, eine sorgfältige Kosten‑Nutzen‑Analyse durchzuführen und die künftigen Gerichtsentscheidungen kontinuierlich im Blick zu behalten.

Untersuchungen, Qualitäts- und Gesundheitsbedenken

Die Lebensmittelüberwachung prüfte Proben von „Dubai-Schokolade“ und fand erhebliche Mängel. In Baden-Württemberg wurden im Dezember 2024 acht Proben untersucht: fünf Proben waren unterschiedliche Chargen eines Herstellers aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), drei stammten von verschiedenen Produzenten aus der Türkei. Dabei wurde der Einsatz von Palmöl anstelle von Kakaobutter in den VAE-Proben beanstandet, was eine Verbrauchertäuschung darstellt, da das Produkt nicht den rechtlichen Anforderungen für Schokolade entspricht. Zudem enthielten die VAE-Proben herstellungsbedingte Verunreinigungen, was ihre Eignung für den menschlichen Verzehr in Frage stellt. In den Proben aus der Türkei wurde nicht deklarierter Sesam nachgewiesen, was für Personen mit Sesamallergie ein Gesundheitsrisiko darstellt. Fast alle untersuchten Proben enthielten zudem künstliche Farbstoffe, die einen höheren Anteil an hochwertigen Zutaten vortäuschten.

Ein weiterer Aufreger: Einige Hersteller haben die Zutaten auf den Packungen nicht vollumfänglich angegeben - schlecht für Allergiker - oder statt der deklarierten Kakaobutter Palmöl verwendet. In anderen Proben fanden Lebensmittelkontrolleure Verunreinigungen, zum Beispiel mit Farbstoffen. Für Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg war ein Schimmelfund in den Pistazienprodukten keine Überraschung. „Das größte Problem in Bezug auf Gesundheit sind natürlich eine mögliche Belastung durch Salmonellen oder im Besonderen durch Mykotoxine, die von Schimmelpilzen produziert werden und die sehr gefährlich für Menschen sind. Es gibt extra Verordnungen, dass die Importeure die Proben zuerst untersuchen lassen müssen, damit Pistazien überhaupt nach Deutschland oder nach Europa eingeführt werden können.“ Denn die Schimmelpilze könnten zu Leberschäden führen oder ein höheres Risiko für Krebs ergeben. Das dürfte viele Käufer von Dubai-Schokolade abschrecken.

Laboruntersuchung von Schokoladenproben

Marktwirkung, Popularität und Sättigung des Trends

Der Hype wurde durch Social-Media-Videos genährt: „Es sieht so lecker aus, oh mein Gott.“, oder: „Wer das nicht probiert - ihr macht was falsch.“ Solche Videos gibt es in den sozialen Netzwerken schon seit einem guten Dreivierteljahr. Das Augsburger Institut für Generationenforschung ermittelte in einer Trendstudie, dass 60 Prozent der Befragten nicht nochmal Dubai-Schokolade kaufen wollen. In einer repräsentativen Umfrage unter 2030 Teilnehmern gaben 95 Prozent der Konsumenten der Schokolade an, sie empfänden die Süßigkeit als zu teuer. 100 Gramm Dubai-Schokolade kosten bis zu 20 Euro. Mehr als 60 Prozent planten demnach keinen weiteren Kauf.

Markensoziologe Oliver Errichiello sieht im Phänomen den typischen Verlauf eines durch Social Media beschleunigten Trends: „Ich glaube, man darf sich nicht einbilden, dass bei Hype Logik eine Rolle spielt. Ein Hype ist ja, wenn man sich auch mal das anschaut, was es eigentlich bedeutet, eine hysterische Nachricht. Und das führt dazu, und das ist ein konsumpsychologischer Hintergrund, dass wir erst einmal neugierig sind“. Später ergänzt er: „Jetzt, wo ohnehin dieser Hype seinen Höhepunkt erreicht hatte, glaube ich, dass das vielleicht nochmal so der letzte Todesstoß ist für eine Neuigkeit, die ohnehin jetzt mehr oder weniger langsam ausläuft“.

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Aldi, Lidl, Lindt: konkrete Streitfälle

Ein Süßwarenimporteur hatte gegen Aldi Süd geklagt, nachdem dieser ab Dezember die „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ in seinen Filialen angeboten hatte. Der Kläger störte sich daran, dass die Schokolade in der Türkei produziert wurde, wie auf der Rückseite der Verpackung angegeben war. In einem Fall hat das Landgericht Köln dem Discounter Aldi Süd den Verkauf seiner Dubai-Schokolade in einer einstweiligen Verfügung untersagt. Johannes Richard, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, formulierte: „Und wenn das nicht aus Dubai kommt, dann gibt es auch keinen Hauch von Dubai.“

Andererseits gab es auch Entscheidungen zugunsten von Händlern: Das Landgericht Köln hat im Streit um die Dubai-Schokolade zugunsten von Aldi Süd entschieden. Die Bezeichnung sei keine Irreführung, auch wenn das Produkt in der Türkei hergestellt wird. Die 4. Handelskammer hob damit eine frühere Entscheidung einer anderen Kammer auf. Die Richter der Handelskammer begründeten ihre Entscheidung damit, dass Verbraucher bei Dubai-Schokolade inzwischen von einer bestimmten Rezeptur ausgehen und nicht von einem in Dubai hergestellten Produkt. Der Discounter begrüßt die neue Entscheidung: Den Verbrauchern sei längst klar, dass der Begriff Dubai-Schokolade für ein Produkt mit Pistazien-Kadayif-Füllung stehe und nicht zwingend für eine Herkunftsbezeichnung.

Markenanmeldungen und Marktreaktionen

Zum Stand 4. Dezember 2024 gab es in Deutschland insgesamt 19 aktive Markenanmeldungen, die den Begriff „Dubai“ im Zusammenhang mit Süßwaren umfassen. In Europa wurden mehr als 30 ähnliche Markenanmeldungen für Schokolade registriert. Im Dezember 2024 mahnte ein Importeur andere Hersteller ab, da deren Dubai-Schokolade nicht in Dubai produziert wird. Trotz der Abmahnungen vertreiben zahlreiche Hersteller weiter unter der Bezeichnung Dubai-Schokolade.

Der Bundesverband der deutschen Süßwarenindustrie ist der Meinung, dass als „Dubai-Schokolade“ bezeichnete Schokoladenerzeugnisse auf der ganzen Welt hergestellt werden dürfen. Es bleibt abzuwarten, wie sich Rechtsprechung, Marktverhalten und Verbrauchererwartungen künftig zueinander verhalten.

Verkaufsregale mit verschiedenen Dubai-Schokoladen-Marken

Praktische Hinweise für Verbraucher

  1. Achten Sie auf die Herkunftsangabe auf der Verpackung: „Product of Türkiye“ oder „Made in UAE“ klären, wo produziert wurde.
  2. Lesen Sie die Zutatenliste genau, besonders bei Allergien (Pistazien, Sesam, Milchbestandteile).
  3. Seien Sie vorsichtig bei ungewöhnlich günstigen Angeboten: Qualitätskontrollen und Zutaten können variieren.
  4. Wenn Sie besondere Anforderungen (z. B. keine Palmöl‑Verwendung, Bio, ohne künstliche Farbstoffe) haben, prüfen Sie das Etikett oder verzichten Sie auf Produkte ohne transparente Deklaration.
Reportage: Hintergründe und Untersuchungen zur Dubai-Schokolade

Kurzer Überblick über Kernfakten

Aspekt Wichtigste Information
Produkt Schokolade mit Pistaziencreme und Kadaifi
Entstehung Ursprungsidee in Dubai (Fix Dessert Chocolatier, Sarah Hamouda)
Preis Häufig ~15 € pro Tafel, bis zu 20 € / 100 g
Rechtliche Lage Streit um geografische Herkunft; OLG Köln: „Dubai“ erfordert Herstellung in Dubai
Qualitätsprüfungen Untersuchungen fanden Palmöl statt Kakaobutter, Farbstoffe, undeutlich deklarierte Allergene, Schimmelrisiken
Markt Viele Markenanmeldungen, Hersteller weltweit; Trend vermutlich kurzlebig

Die Diskussion um Dubai-Schokolade vereint Food‑Trendphänomene, Marken‑ und Wettbewerbsrecht sowie Verbraucherschutzfragen. Ob als Luxusprodukt, Mitbringsel oder günstiger Massenartikel - klar ist: Herkunftsangaben, transparente Deklaration und Kontrolle der Zutaten sind entscheidend für Verbraucher und Händler gleichermaßen.

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