Lindt vor Gericht: Der Markenrechtsstreit um den goldenen Schokoladenosterhasen
In Supermärkten tauchen zur Osterzeit wieder überall goldene Schokoladenosterhasen mit roter Schleife und Glöckchen auf. In Zukunft kommen solche Tiere nur noch vom Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli. In Gold gekleidet, mit rotem Band geschmückt und mit einer Glocke versehen" - so charakterisiert Lindt seinen bekannten Schoko-Osterhasen. Der "Goldhase" von Lindt ist der mit Abstand meistverkaufte Schoko-Osterhase in Deutschland - aber nicht der einzige in Goldfolie. Der "Lindt Goldhase", geschmückt mit roter Schleife und Glöckchen um seinen Hals, ist bekannt. In den vergangenen 30 Jahren hat die Firma Lindt & Sprüngli nach eigenen Angaben allein in Deutschland mehr als 500 Millionen Exemplare verkauft. Er soll der meistverkaufte Osterhase Deutschlands sein, sein Marktanteil bei 40 Prozent liegen. Gold trägt er seit bald 70 Jahren.
Konflikte mit Wettbewerbern: Hauswirth, Heilemann, Riegelein und Lidl
Wegen des nahenden Osterfests stehen sie derzeit wieder in fast jedem Supermarkt: Goldene Schokoladenosterhasen, die eine rote Schleife mit Glöckchen um den Hals tragen. Seit Jahren versucht der Schweizer Traditionshersteller, allzu ähnliche Konkurrenzprodukte aus den Süßigkeitenregalen zu verbannen. Nicht jeder darf Schokoladen-Osterhasen herstellen und in Goldfolie wickeln - denn dafür genießt die Firma Lindt & Sprüngli mit ihrem "Lindt Goldhasen" Markenschutz. Die Auseinandersetzung ist nicht die erste, die Lindt führt, um allzu ähnliche Konkurrenzprodukte aus den Verkaufsregalen zu verbannen. Lindt vertreibt die „Goldhasen“ in Deutschland seit 1952, seit 1997 im aktuellen Farbton. Lindt produziert nach eigenen Angaben jährlich inzwischen rund 150 Millionen „Goldhasen“ in über 50 Ländern. Der Chocolatier wehrt sich seit Jahren gegen ähnliche Konkurrenzprodukte.
In Zukunft kommen solche Tiere nur noch vom Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli. Der Oberste Gerichtshof in Wien entschied am Montag, dass die österreichische Konditorfirma Hauswirth mit einem ähnlichen Hasen die Markenrechte von Lindt verletzt. Nach Ansicht von Lindt haben die Österreicher ihre Hasen abgekupfert und damit gegen EU-Markenrechte verstoßen. Hauswirth fertigt die Goldhasen bereits seit den fünfziger Jahren und wirft Lindt vor, seine Patente unfair einzusetzen und dem Wettbewerb zu schaden. Für die burgenländische Firma bedeutet die Niederlage vor Gericht nach Einschätzung von Firmenchef Hauswirth nicht das Aus. "Ich werde es verkraften", sagte er. Das Familienunternehmen mit Sitz in Burgenland werde nun versuchen, das Aussehen seiner Hasen zu verändern, sagte Co-Geschäftsführer Peter Hauswirth. Dabei könne die Firma beispielsweise ihren Markenname prominent auf dem Hasen platzieren. Eine endgültige Entscheidung über die künftige Erscheinungsform sei aber noch nicht gefallen.
Diesmal hat Lindt die schwäbische Confiserie Heilemann verklagt, die ebenfalls einen goldenen Schokohasen mit Halsband und Schleifchen im Sortiment hat. Vor drei Jahren verkaufte die Confiserie Heilemann in der kleinen Gemeinde Woringen im Allgäu ebenfalls einen Schokohasen in Goldfolie. Dagegen ging Lindt gerichtlich vor und versuchte, die Farbe des Goldhasen exklusiv für sich schützen zu lassen. Zunächst Niederlage vor dem OLG: Die Richter waren der Meinung, dass trotz Umfrage kein Markenschutz über die bekannte goldene Farbe gewährt werden kann. Doch der Bundesgerichtshof entschied, dass der Goldton des Lindt-Goldhasen Markenschutz genießt. Der BGH sah das anders. Lindt habe nachgewiesen, dass der Goldton des Hasen innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung für Schokoladenhasen erlangt habe. Der Erwerb der Verkehrsgeltung setzte nicht voraus, dass der Goldton als "Hausfarbe" für sämtliche Produkte des Unternehmens verwendet werde.
Im Streit mit Heilemann war Lindt allerdings zuletzt vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) unterlegen. Das Gericht dort war der Ansicht, dass der "Goldhase" seine Bekanntheit nicht allein seiner Farbe verdankt - auch die Form spiele eine wesentliche Rolle. Außerdem, so das OLG, müsse Gold sozusagen die "Hausfarbe" des Unternehmens sein. Heilemann argumentiert, Gold gehöre zu den österlichen Farben und sei außerdem ganz besonders. Der BGH nahm hier, wie bereits das Landgericht München an, dass der Goldhase sehr wohl Markenschutz erlangt habe. Eine weitere Sache stellte das Oberlandesgericht zudem klar: Es reicht aus, wenn Bilder der Hasen in den Akten verfügbar sind. Es ist nicht notwendig, dass die Schokohasen selbst mit zu den Akten gelegt werden. Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass ein Risiko des Verlustes der Hasen besteht.
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Auch gegen Riegelein führte Lindt einen innerdeutschen Streit. Im Jahr 2013 verlor der Konzern vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Confiserie Riegelein aus Mittelfranken, die ebenfalls einen goldenen Hasen im Angebot hatte. Die goldenen Schokohasen des fränkischen Schokoproduzenten Riegelein durften nach zwei BGH-Urteilen bleiben. Die Streitigkeit wurde an den Bundesgerichtshof weiter gegeben. Das Verfahren verzögerte sich allerdings, der Grund: von den zwei Schokohasen, die zu den Akten gelegt wurden, war einer nicht mehr aufzufinden. Bezüglich des Ersatz-Hasen, der dem Gericht vorgestellt wurde, bestand Uneinigkeit, ob die Farbgebung mit dem Hasen übereinstimmt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied jedoch wieder zugunsten Riegeleins und bestätigte, dass die sitzende Haltung des Hasen nicht ausreiche, um ein Alleinstellungsmerkmal zu begründen.
Vor vier Wochen hat das Schweizer Bundesgericht in Lausanne dagegen entschieden, dass der Discounter Lidl seine Goldhasen in der Schweiz wegen Verwechslungsgefahr mit Lindts Goldhasen nicht mehr verkaufen darf. In Deutschland sind Schokohasen sehr beliebt: Mehr als 130 Millionen wurden laut Bundesverband der Süßwarenindustrie dieses Jahr im Inland verkauft.
Europäische Verfahren: Gemeinschaftsmarke und EuGH
Markeneintragung scheiterte vor dem EuGH. Bereits vor über zehn Jahren musste der Schokoladenhersteller eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof einfahren. Nachdem Lindt versuchte, seinen Goldhasen als dreidimensionale Form markenrechtlich schützen zu lassen, wurde dieser Antrag vor dem Gemeinschaftsmarkenamt Alicante abgelehnt. Die goldenen Schokohasen des fränkischen Schokoproduzenten Riegelein durften nach zwei BGH-Urteilen bleiben. Der Goldhase habe nicht genügend Unterscheidungskraft zu anderen Schokofiguren in ähnlicher Verpackung, sodass kein Markenschutz gewährt werden kann. Auch das typische Glöckchen mit rotem Band reiche nicht aus, eine Unterscheidungskraft zu bewirken, da es gängig sei, dass Schokoladentiere mit einer Schleife oder einem Glöckchen verziert sind. Eine solche fehlende Unterscheidungskraft kann allerdings dann überwunden werden, wenn eine Verkehrsbekanntheit nachgewiesen werden kann. Dann muss der Hersteller nachweisen, dass der Goldhase bei den potenziellen Kunden weit verbreitet und bekannt ist. Das konnte Lindt allerdings nur bezüglich des deutschen Marktes nachweisen, sodass die Eintragung europaweit scheiterte. Daraufhin klagte Lindt vor dem Gericht der Europäischen Union, bekam allerdings kein Recht. Auch die nächste Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) blieb erfolglos für Lindt.
Für den vorliegenden Rechtsstreit gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl.). Am 18. Mai 2004 meldete Lindt nach der Verordnung Nr. 40/94 beim HABM eine Gemeinschaftsmarke an. Mit Entscheidung vom 14. Oktober 2005 wies die Prüferin des HABM die Anmeldung als Gemeinschaftsmarke nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 mit der Begründung zurück, dass das fragliche Zeichen keine Unterscheidungskraft besitze. Mit Entscheidung vom 11. Juni 2008 wies die Vierte Beschwerdekammer des HABM diese Beschwerde zurück. Sie war im Wesentlichen der Ansicht, dass keines der Elemente der angemeldeten Marke, also die Form, die Goldfolie und das rote Band mit Glöckchen, einzeln oder zusammen betrachtet, der Marke Unterscheidungskraft für die betroffenen Waren verleihen könne. Hasen gehörten nämlich zum typischen Formenschatz von Schokoladewaren, vor allem um die Osterzeit. Mit am 18. August 2008 bei der Kanzlei des Gerichts eingereichter Klageschrift erhob Lindt Klage gegen die Entscheidung des HABM vom 11. Juni 2008 und machte zwei Klagegründe geltend, nämlich einen Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94.
Was die goldene Verpackungsfolie betrifft, ist das Gericht in Randnr. 38 des angefochtenen Urteils zu dem Schluss gekommen, dass der von der Rechtsmittelführerin vermarktete Schokoladenhase nicht der einzige in einer Goldfolie verpackte sei, und es hat in Randnr. Hinsichtlich der Gesamtbeurteilung der angemeldeten Marke hat das Gericht in Randnr. 48 des angefochtenen Urteils befunden, dass die Merkmale, die die Kombination aus der Form, den Farben und dem Plisseeband mit Glöckchen aufweise, von denen der Grundformen, die für die Verpackung von Schokolade und Schokoladewaren sowie konkret von Schokoladenhasen häufig verwendet würden, nicht hinreichend weit entfernt seien. Sie seien damit nicht geeignet, von den maßgeblichen Verkehrskreisen als Hinweise auf die betriebliche Herkunft im Gedächtnis behalten zu werden.
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Rechtliche Argumente und Umfragen
Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass auch eine Farbe - selbst wenn sie nicht beim Marken- und Patentamt eingetragen ist, durch bloße Benutzung Markenschutz erlangen kann. Der BGH sah das anders. Lindt habe nachgewiesen, dass der Goldton des Hasen innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung für Schokoladenhasen erlangt habe. Da bei einer Umfrage 70 Prozent der Menschen die Gold-Farbe dem Produkt von Lindt zuordneten, habe dieses "Verkehrsgeltung" erworben, wie das Juristen nennen. Eine Umfrage bestätigte, dass 80 Prozent des angesprochenen Verkehrskreises Schokoosterhasen in diesem Goldton mit dem Hersteller Lindt in Verbindung bringen. 70Prozent der Verbraucher ordnet die Farbe Gold Lindt zu. Der Erwerb der Verkehrsgeltung setzte nicht voraus, dass der Goldton als "Hausfarbe" für sämtliche Produkte des Unternehmens verwendet werde. Auch die anderen Gestaltungselemente wie das rote Halsband oder die Sitzposition sprächen nicht gegen eine Verkehrsgeltung des Goldtons. Bei Farben sei es sehr schwer, einen Markenschutz durch intensive Benutzung zu erreichen - "Aber es ist eben auch nicht unmöglich, wie das Urteil des BGH nun zeigt", sagte ein Experte.
Folgen der Entscheidungen: Unterlassung, Schadensersatz, Marktwirkung
Weil sie dem „Goldhasen“ von Lindt zu ähnlich sehen, hat das Oberlandesgericht München der Allgäuer Confiserie Heilemann verboten, Schokohasen mit goldener Verpackung zu verkaufen. Der 29. Zivilsenat befand am Donnerstag, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bestehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei Wiederholung drohen der zur Thüringer Viba sweets gehörenden Allgäuer Confiserie Heilemann nun 250.000 Euro Strafe. Zudem muss das Unternehmen Auskunft über seine Geschäfte mit dem goldverpackten Hasen geben und Schadenersatz leisten. Lindt hatte mit zwei Gesellschaften geklagt. Eine aus Deutschland und eine aus der Schweiz. Die Bekanntheit des goldenen Hasen und der damit einhergehende Markenschutz konnte allerdings nur für Deutschland begründet werden. Die Kosten für den Rechtsstreit werden deswegen geteilt. Das Konkurrenz-Unternehmen ist jetzt verpflichtet, Lindt Auskunft über seine Geschäfte zu geben und dementsprechend Schadensersatz an Lindt zu leisten.
Praktische Hinweise und ergänzende Informationen
Das Markenrecht schützt nicht nur eingetragene Marken, sondern auch solche, die durch Bekanntheit innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben haben. Eine Umfrage bestätigte, dass 80 Prozent des angesprochenen Verkehrskreises Schokoosterhasen in diesem Goldton mit dem Hersteller Lindt in Verbindung bringen. Lindt hatte sich die Farbmarke "gold (Pantone Premium Metallics coated 10126 C)" im Mai 2017 auch beim Deutschen Patent- und Markenamt für seine Schokohasen eintragen lassen. Die Confiserie Heilemann hat die Löschung beantragt, dieses Verfahren lag zuletzt beim Bundespatentgericht. Das Landgericht München hatte 2019 Lindt Recht gegeben: Der Goldfarbton des Schokohasen sei durch lange Nutzung und intensive Werbung eine Farbmarke geworden.
Juristische Grundlagen und Verfahrensfragen
Für den vorliegenden Rechtsstreit gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl.). Gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 sind Marken, die keine Unterscheidungskraft haben, von der Eintragung ausgeschlossen. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne dieser Bestimmung zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen. Nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllt, besitzt auch Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94. Das HABM tritt dem Vorbringen der Rechtsmittelführerin entgegen und stellt seinen Ausführungen voran, dass Rechtsmittel auf Rechtsfragen beschränkt seien. Die Frage, wie der Verbraucher die Verpackung der in Rede stehenden Schokoladewaren in Goldfolie wahrnehme, sei ebenfalls eine Frage der Sachverhaltsbeurteilung, die - vorbehaltlich einer etwaigen Entstellung - der erneuten Überprüfung im Rechtsmittelverfahren nicht mehr zugänglich sei.
Ausblick und Bedeutung für Hersteller und Verbraucher
Rechtsanwälte raten anderen Herstellern, die goldene Schokohasen produzieren wollen, zur Vorsicht. Bei Farben sei es sehr schwer, einen Markenschutz durch intensive Benutzung zu erreichen - "Aber es ist eben auch nicht unmöglich, wie das Urteil des BGH nun zeigt". Ob der schwäbische Konkurrent deshalb nicht ebenfalls einen Schokohasen in Goldfolie vertreiben darf, entschied der BGH jedoch noch nicht. Der Fall geht noch einmal zurück ans OLG München. Lindt & Sprüngli hatte erst am Dienstag gemeldet, im ersten Halbjahr 2021 den Umsatz um ein Sechstel erhöht zu haben - auf umgerechnet etwa 1,4 Milliarden Euro; der Gewinn habe fast 130 Millionen Euro betragen. Lindt & Sprüngli produziert nach eigenen Angaben jährlich inzwischen rund 150 Millionen „Goldhasen“ in über 50 Ländern. Die Auseinandersetzungen zeigen, dass die Abgrenzung zwischen branchenüblichen Formen und markenfähigen Gestaltungselementen in der Süßwarenbranche rechtlich umkämpft ist und erhebliche wirtschaftliche Folgen haben kann.
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| Aspekt | Fakt |
|---|---|
| Erstverkauf in Deutschland | Seit 1952 |
| Aktueller Farbton | Seit 1994 / 1997 genutzt |
| Verkaufsvolumen (Deutschland, Angaben Lindt) | Über 500 Millionen in 30 Jahren; Marktanteil ca. 40% |
| Produktion weltweit | Rund 150 Millionen Goldhasen jährlich |
| Wichtige Rechtsinstanzen | HABM, EuG, EuGH, BGH, OLG, österreichischer Oberster Gerichtshof |
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