Kekse verkaufen: Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung und wichtige Anforderungen
Immer mehr Menschen träumen davon, ihre Leidenschaft fürs Backen auch beruflich auszuleben und selbstgebackene Kekse zu verkaufen - sei es im Hofladen, auf dem Wochenmarkt oder sogar online. Selbstgebackene Kekse dürfen für viele in der Vorweihnachtszeit nicht fehlen, doch zum Backen hat man oft nicht die Zeit. Der Duft von Vanille und Schokolade liegt in der Luft, im Backrohr werden die ausgestochenen Kekse gebräunt. Bereits seit Mitte November rührt, knetet und verziert Landwirtin Franziska Popp aus Ernstbrunn Kekse und verkauft diese erfolgreich.
Doch bevor du startest, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Der Verkauf von Lebensmitteln, einschließlich selbstgebackener Kekse, unterliegt bestimmten Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass die Produkte sicher und hygienisch sind.
Wer darf Kekse verkaufen? Rechtliche Grundlagen
Laut Gewerbeordnung dürfen eigentlich nur Konditoren mit Meisterprüfung Kekse verkaufen. In Deutschland ist das Bäcker- und Konditoren-Handwerk grundsätzlich meisterpflichtig. Das bedeutet, wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen will, benötigt dafür im Regelfall einen Meisterbrief. Doch hier gibt es Ausnahmen und Grauzonen.
Die Gesetzgebung ist aber sehr schwammig, denn in Form der Direktvermarktung dürfen etwa auch landwirtschaftliche Betriebe Kekse verkaufen. In kleinem Rahmen - etwa als häusliche Nebenbeschäftigung - ist das Verkaufen der selbstgemachten Kekse auch für Privatpersonen erlaubt. In kleinem Rahmen bedeutet beispielsweise, dass keine eigenen Räume oder Maschinen angemietet werden dürfen. Solange du nur sehr selten einen selbstgebackenen Kuchen - oder Kekse - verkaufst, reicht das als erlaubte Nebenbeschäftigung.
Wer dauerhaft, gewinnbringend Kekse verkaufen möchte, braucht jedoch in der Regel ein angemeldetes Gewerbe. Jede Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, ist anzeigepflichtig. Die Anmeldung einer Selbständigkeit kann je nach Art der Tätigkeit auf unterschiedliche Art erfolgen. Die Ausübung mehrerer einfacher Tätigkeiten ist zulässig, es sei denn, dass die Tätigkeit unter dem Strich „wesentlich“ für ein bestimmtes Handwerk ist.
Lesen Sie auch: Osterhasen-Kekse ohne Zucker
Ausnahmebewilligung und Direktvermarktung
Ist eine Anmeldung für das Bäcker- und Konditoren-Handwerk bei der zuständigen Handwerkskammer nicht möglich, gibt es noch eine zweite Lösung: eine Ausnahmebewilligung nach § 8 Handwerksordnung (HwO). Diese Ausnahmebewilligung ersetzt die Meisterprüfung bei besonderen Spezialisierungen und gestattet es, mit einer entsprechenden Genehmigung auch ohne Meisterabschluss Kekse oder Kuchen zu verkaufen.
Schritte zur Gewerbeanmeldung für den Keksverkauf
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt: Zunächst musst du ein Gewerbe anmelden. Das geht meistens online oder direkt vor Ort beim örtlichen Gewerbeamt.
- Kontakt zur Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer (IHK): Dort erhältst du Auskünfte zu zulassungspflichtigen Tätigkeiten, benötigten Genehmigungen oder Ausnahmebewilligungen.
- Bau- und Hygienerechtliche Prüfung: Sofern du von Zuhause aus Kekse verkaufen möchtest, sind baurechtliche und hygienerechtliche Anforderungen zu erfüllen. Die Küche muss immer den festgelegten Hygienestandards entsprechen und kann regelmäßig kontrolliert werden.
- Lebensmittelhygieneschulung und Belehrung nach Infektionsschutzgesetz: Wer Lebensmittel verarbeitet, benötigt eine entsprechende Schulung. Die Belehrung findet beim Gesundheitsamt oder online statt.
- Geeignete Kennzeichnung und Etikettierung: Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt eine vollständige Kennzeichnung vor - sowohl bei loser als auch bei vorverpackter Ware.
Was ist zu beachten bei der Herstellung?
Die Herstellung in Privaträumen (Hausküche) ist grundsätzlich möglich, aber es gelten strenge Hygieneanforderungen. Diese sind vor allem für Privatpersonen schwer einzuhalten. Die zuständigen Behörden geben Auskunft über notwendige bauliche, technische und verwaltungstechnische Vorgaben.
Lebensmittelkennzeichnung: Pflichtangaben auf und neben den Keksen
Jeder selbstgebackene Keks, der verkauft wird, muss richtig gekennzeichnet sein. Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist hier die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Diese verlangt, dass du unter anderem Auskunft zu Inhaltsstoffen, Allergenen und ggf. Nährwerten geben kannst. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen loser und vorverpackter Ware:
- Für lose Ware ist es ausreichend, wenn du die Inhaltsstoffe kennst und beispielsweise in Form eines ausgedruckten PDFs hinter der Theke liegen hast.
- Bei vorverpackten Keksen ist ein Etikett mit allen Pflichtangaben einzurichten - dazu gehören Zutatenliste, Nährwerttabelle, Allergenhinweise und Mindesthaltbarkeitsdatum.
Verkaufst du Kekse im B2B-Geschäft an andere Betriebe, so bist du zur vollständigen Kennzeichnung in Form eines Produktdatenblatts als PDF verpflichtet.
Kalkulation: Kosten & Preiskalkulation beim Keksverkauf
Um die potentiellen Einnahmen für den Verkauf von selbstgebackenen Keksen zu ermitteln, müssen zunächst die Materialkosten berechnet werden. Dazu benötigt man die Rohstoffkosten für alle Zutaten. Die Rezeptrechner Software unterstützt dich dabei, Zutaten und Mengen zu erfassen, Kosten zu kalkulieren und Verkaufspreise festzulegen.
Lesen Sie auch: Kinder Duo Kekse: Eine detaillierte Analyse
Mit der Software kann man schnell und einfach Kosten und Verkaufspreise für eigene Rezepte berechnen und erhält eine automatische Preiskalkulation. Das bedeutet, du bekommst den Wareneinsatz pro Portion (pro Stück) und pro Rezept berechnet und kannst zusätzliche Kosten wie Arbeitszeit oder Verpackung einbeziehen.
Beispielrechnung für selbstgebackene Kekse im Kleingewerbe
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Rohstoffkosten (gesamt, normalisiert auf 1kg) | 5,00 € |
| Verkaufspreis pro Keks | 0,80 € |
| Stückzahl pro Monat (Beispiel) | 900 (bei 30 Keks-Tüten à 30 Stück) |
| Gesamtumsatz | 720 € |
| Betriebskosten (Strom, Miete etc.) | ca. 120 € |
| Rohertrag | ca. 350 € |
Wer sein Kleingewerbe anmeldet, ist in den meisten Fällen in der Anfangszeit umsatzsteuerbefreit und muss keine Umsatzsteuer abführen. Gehe aber sicher, dich zur steuerlichen Behandlung beim Steuerberater zu informieren.
Verkaufskanäle: Wo und wie kann ich Kekse legal verkaufen?
- Eigener Hofladen/Verkaufsautomat: Besonders geeignet für Direktvermarktung, allerdings meist mit Gewerbeschein und Lebensmittelkennzeichnungspflicht.
- Wochenmärkte/Flohmarkt: Hier ist eine Reisegewerbekarte oder Markterlaubnis der Gemeinde/Landkreis verpflichtend.
- Internet: Für den Onlinehandel mit Keksen muss ein Gewerbe angemeldet sein und die erweiterten Vorschriften zur Lebensmittelinformation im Fernabsatz eingehalten werden.
Der Verkauf auf Märkten erfordert außerdem spezielle Standerlaubnisse, die vom Veranstalter oder der zuständigen Behörde ausgestellt werden.
EAN-Codes, Verpackung und Besonderheiten für den Handel
Wer selbstgemachte Lebensmittel im stationären Handel vertreiben möchte, benötigt für jede Produktvariante einen EAN-Code. Diese können über die GS-1 Germany beantragt werden. Für kleine Unternehmen mit weniger als 1 Mio € Jahresumsatz liegt die Jahresgebühr für 1000 oder mehr EAN Codes bei ca. 150 € netto.
Das Erstellen und Drucken von EAN-Codes auf der Verpackung ist besonders relevant, wenn du über große Versandhäuser (Amazon, etc.) verkaufen möchtest.
Lesen Sie auch: Rezept für frische Zitronenkekse
Häufige Spezialfälle beim Keksverkauf
- Privatverkauf: Einzelne Verkäufe von übrig gebliebenen Keksen auf Weihnachtsbasaren oder Trödelmärkten sind in der Regel problemlos möglich, sofern keine Gewinnerzielungsabsicht besteht und keine Wiederholung erfolgt.
- Direktvermarktung vom eigenen Grundstück: Verkauft man ausschließlich auf eigenem Grund, kann das unter Umständen ohne Gewerbeschein möglich sein - dies ist regional sehr unterschiedlich und sollte beim Gewerbe- und Gesundheitsamt nachgefragt werden.
- Lebensmittel aus überwiegend eigenem Anbau: Wenn die wichtigsten Zutaten selbst angebaut werden und bis zu 50% Fremdanteil nicht überschritten wird (z.B. Zucker), gelten oft weniger strenge Auflagen.
Beachte zudem, welche Produkte du insgesamt anbietest. Sobald stark verarbeitete Produkte oder auch tierische Produkte (Milch, Ei) verkauft werden, kommen spezielle Hygienevorschriften und veterinärmedizinische Vorgaben hinzu. Bei Milch und Fleisch können zusätzliche Genehmigungen notwendig werden.
Wichtige Hinweise und Tipps aus der Praxis
- Gerade für Privatpersonen ist es schwierig, alle rechtlichen und hygienischen Anforderungen dauerhaft einzuhalten.
- Die Informationen in diesem Artikel sind eine erste Orientierung und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch Steuerberater und Juristen. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt keiner der genannten Infopools eine Gewähr.
- Wende dich zu Detailfragen immer an dein Gewerbeamt, die Handwerkskammer/IHK und das Gesundheitsamt.
- Die Angaben und Gesetze können sich jederzeit ändern - informiere dich regelmäßig über aktuelle Voraussetzungen!
Zusammengefasst: Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick
- Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt - auch Online möglich.
- Lebensmittelhygiene-Schulung und Belehrung nach Infektionsschutzgesetz absolvieren.
- Küche und Produktionsräume müssen den hygienerechtlichen Vorschriften entsprechen und können vom Gesundheitsamt kontrolliert werden.
- Pflicht zur Lebensmittelkennzeichnung gemäß LMIV beachten (Zutaten, Allergene, Haltbarkeit, ggf. Nährwerttabelle).
- Kostendeckende Preiskalkulation - unterstützt durch digitale Rezeptrechner-Software.
- Bei Verkauf im (Online-)Handel: EAN-Codes für Produktvarianten erforderlich.
- Bei Unsicherheiten: Immer die zuständige Kammer oder das Gewerbeamt kontaktieren.
Du kannst mit deiner Leidenschaft sowohl Freunde und Familie als auch deine Kunden begeistern - mit der richtigen Vorbereitung, allen Genehmigungen und der Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften.
tags: #kekse #verkaufen #gewerbe #anmelden #voraussetzungen


