Der Hype um die Dubai-Schokolade: Ein Streit um Markenrechte und geografische Herkunft

Die „Dubai-Schokolade“ hat in kurzer Zeit eine enorme Popularität erlangt und sich zu einem regelrechten Hype-Produkt entwickelt. Dieser Trend, der vor allem durch die sozialen Medien befeuert wird, hat die Schokolade mit einem vermeintlichen Bezug zur Metropole Dubai in den Fokus des Interesses gerückt. Ursprünglich kostete sie in den Geschäften 14,99 Euro, doch auf Online-Marktplätzen schnellten die Preise in kurzer Zeit auf das 16-fache in die Höhe.

Die hohe Nachfrage führte jedoch nicht nur zu leeren Regalen, sondern auch zu einem Rechtsstreit um die Markenrechte. Mehrere Unternehmen erheben Anspruch auf das Recht, den Namen „Dubai-Schokolade“ zu verwenden, und streiten darüber, ob die Dubai-Schokolade tatsächlich aus Dubai stammen muss.

Der Ursprung des Hypes

Alles begann mit einem Hype, der süßer nicht hätte sein können. Die sogenannte Dubai-Schokolade, verfeinert mit Pistaziencreme und Engelshaar (Kadayif-Teigfäden), eroberte im Sturm die Herzen der Naschkatzen. Seit Wochen ist dieser Schokoladentrend in den sozialen Medien allgegenwärtig. Auch in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet scheint die Nachfrage riesig zu sein. In Frankfurt waren zuletzt Hunderte bereit, stundenlang vor der Lindt-Filiale in der Warteschlange zu stehen und stolze 14,99 Euro für die streng limitierte Schokoladentafel zu zahlen. Und seitdem explodieren die Preise für den süßen Trend auch auf Portalen wie kleinanzeigen.de.

Wer darf den Namen „Dubai-Schokolade“ nutzen?

Der Markenrechtsstreit begann, als Lukas Nonnenmacher, Inhaber der Firma AnalyticOne, am 28. August die Wortmarke „Dubai-Schokolade“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmeldete. Unter dem Label „Madame Cheri“ vertreibt er Schokolade, die in der Türkei hergestellt wird, als „Dubai-Schokolade“. Nur zwei Tage nach Nonnenmachers Anmeldung meldete die Foodbloggerin und YouTuberin Kiki Aweimer ihre eigene Marke „Kikis Dubai Schokolade“ an, um Verwechslungen mit ihrer bereits etablierten Marke zu vermeiden.

Kiki Aweimer bezweifelt, dass man den Begriff „Dubai-Schokolade“ ohne einen Zusatz überhaupt als Marke schützen lassen kann. „Der Name ‚Dubai Schokolade‘ kann nicht geschützt werden, da er den Namen der Stadt Dubai enthält und somit als geografische Angabe gilt. Deshalb haben wir uns bewusst für ‚Kikis Dubai Schokolade‘ entschieden.“

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Geografische Herkunft als Streitpunkt

Neben diesen beiden Markenanmeldungen erhebt Andreas Wilmers, Geschäftsführer der Alina Wilmers Verwaltungs GmbH, Einspruch gegen die Verwendung des Namens „Dubai-Schokolade“ für Produkte, die nicht in Dubai hergestellt wurden. Wilmers, der Schokolade der Marke „Fex Dessert“ direkt aus Dubai importiert, betont, dass nur Produkte aus Dubai diese Bezeichnung tragen dürfen. Er sieht in der Nutzung des Namens für anderswo produzierte Produkte eine Form der irreführenden Werbung und kündigte bereits erste Abmahnungen und rechtliche Schritte gegen Wettbewerber an.

Andreas Wilmers (48), Geschäftsführer der Alina Wilmers Verwaltungs GmbH, will sogar rechtlich gegen Dubai-Schokolade vorgehen, die nicht in Dubai hergestellt wird. Wilmers zu BILD: „Wir sind derzeit die Einzigen, die Dubai-Schokolade aus Dubai exportieren. Laut unseres Markenrechtsanwaltes darf der Begriff ,Dubai-Schokolade‘ ausschließlich für Produkte verwendet werden, die tatsächlich aus Dubai stammen. Alles andere stellt irreführende Werbung dar.“

Wilmers, der Dubai-Schokolade der Marke „Fex Dessert“ nach Deutschland bringt, gibt sich entschlossen: „Wir sind dabei, erste Abmahnungen zeitnah auszusprechen und werden bei Missachtung rechtliche Schritte einleiten. Gegen jegliche Verwendung des Namens ‚Dubai‘ auf der Schokolade gehen wir vor, solange diese nicht aus Dubai kommt.“

Rechtliche Einschätzung

Für die Eintragung einer Marke bedarf es einer Unterscheidungskraft, wie § 3 Abs. 1 MarkenG vorschreibt. So wird gewährleistet, dass bestimmte Begriffe für alle frei bleiben. Der Markenname muss sich erkennbar von anderen Herstellern und Firmen abgrenzen. Daher dürfte die YouTuberin mit ihrer Schokolade namens „Kikis Dubai-Schokolade“ bei einer Eintragung Erfolg haben, da dieser Name eine Individualisierung aufweist. Aber der Name Dubai-Schokolade für sich? Denn der Begriff Dubai Schokolade könnte allgemein für ein bestimmtes Rezept stehen, das keinem Unternehmen zugehörig ist. Denn unter Dubai-Schokolade ist die spezielle Schokolade mit Pistaziencreme und Engelshaar zu verstehen - nicht aber eine Schokolade, die einem Unternehmen zuzuordnen ist. Es fehlt hier somit an der Unterscheidungskraft. Denn die Eintragung des Begriffs Dubai-Schokolade sorgt nicht dafür, dass sich das Produkt von dem anderer Hersteller unterscheiden lässt.

Tatsächlich können geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten zwar unionsrechtlich geschützt werden. Dann dürfen Produkte nur so bezeichnet werden, wenn sie tatsächlich aus der genannten Region stammen oder entsprechende Zutaten von dort kommen. Ein Beispiel ist „Nürnberger Lebkuchen“, die nur in Nürnberg hergestellt werden dürfen.

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Allerdings könnte man noch über eine mögliche Irreführung nach § 5 Abs. 1 Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) nachdenken. Eine solche läge vor, wenn Verbraucher die Dubai-Schokolade nur kaufen, weil sie denken, dass sie auch wirklich aus Dubai ist. Ein Beispiel dafür, wann das zum Problem werden kann, ist das Wiener Schnitzel. Das Verwaltungsgericht Arnsberg entschied vor 15 Jahren, dass das Wiener Schnitzel zwar ursprünglich aus Kalbsfleisch hergestellt wird. In Deutschland verstehe jedoch die Mehrzahl der Verbraucher unter dem Begriff nicht mehr ausschließlich ein Kalbsschnitzel, sondern ein paniertes Schnitzel schlechthin. Und hier? Es scheint nicht realitätsnah, dass potenzielle Käufer wirklich davon ausgehen würden, dass die Schokolade in Dubai hergestellt und daher importiert worden ist. Eher dient die Bezeichnung als Hinweis auf ein Rezept, das alle Hersteller verwenden. Und dieses kommt tatsächlich aus Dubai - was die meisten wohl wissen dürften. Insbesondere die, die diesen stolzen Preis für Dubai-Schokolade ausgeben.

Letztlich ist die Verkehrsauffassung entscheidend. Sollten Käufer der Schokolade von Lindt wirklich denken, dass deren Dubai-Schokolade auch wirklich aus Dubai stammt, dann läge eine Irreführung vor, sofern sie nicht auch wirklich in Dubai hergestellt worden ist. Allerdings lassen sich in diesem Fall überzeugende Argumente dafür finden, dass mit Dubai nicht die Herkunft, sondern die Art der Zubereitung gemeint ist und dass sich mögliche Kunden dessen auch bewusst sind. Ein ähnliches Beispiel ist, wie eben erklärt, das Wiener Schnitzel, das im Rechtsverkehr als Gattungsbegriff anerkannt wurde.

Weitere Entwicklungen und Reaktionen

Viele Süßwarenhersteller beobachten zunächst den Hype um Dubai-Schokolade und planen keine eigenen Produkte. Nestlé und Mars geben an, derzeit nichts dergleichen zu planen. Auch Ritter Sport und Tony's Chocolonely sehen in der Dubai-Schokolade ein Nischenprodukt mit hohen Rohstoffkosten und verfolgen den Trend aufmerksam, aber ohne konkrete Pläne. Lindt hingegen verkauft seine Dubai-Schokolade neben Deutschland auch im Heimatland Schweiz.

Im Online-Shop von Aldi Süd wurde „Alyan Handmade Dubai Chocolate“ noch für 3,79 Euro angeboten. Man stelle sich vor, man beißt genüsslich in ein Stück Dubai-Schokolade. Wird man wirklich plötzlich von der Frage heimgesucht: Kommt diese Köstlichkeit tatsächlich aus den goldenen Sanddünen des Nahen Ostens?

Gerichtliche Auseinandersetzungen

Die Frage, die Richter von Köln bis Frankfurt umtreibt: Wie kann es sein, dass eine Schokolade Dubai heißt, aber nicht mal einen Hauch Wüstenluft geschnuppert hat? Die Gerichte waren sich uneinig. Während das Landgericht Köln Aldi den Verkauf der süßen Sünde untersagte, durfte Lidl laut dem Landgericht Frankfurt weiterhin seine „Dubai-Schokolade“ anpreisen. Das Landgericht Bochum mischte sich diese Woche ebenfalls in den Dubai-Streit ein und verbot die Bezeichnung, da sie eine „geografische Herkunftstäuschung“ darstelle (Beschluss vom 10. Februar 2025, Az.: I - 17 O 5/25). Das Gericht verbot den Verkauf der Dubai-Schokolade „Alyan Handmade Dubai Chocolate“ des Unternehmens IA International GmbH. Verbraucher könnten denken, die Schokolade stamme aus Dubai - was sie natürlich nicht tat.

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Doch wo zieht man die Grenze? Dürfen dann auch Berliner Pfannkuchen nur noch in der Hauptstadt verkauft werden? Muss ein Wiener Würstchen wirklich aus Österreich kommen? Und was ist mit Schweizer Kräuterbonbons? Letztlich stellt sich die große Frage: Ist diese Diskussion nicht absurd? Während der europäische Markt von Lebensmitteln mit fantasievollen Herkunftsbezeichnungen überflutet wird, zerbrechen sich Gerichte ausgerechnet über Dubai-Schokolade den Kopf.

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